Kanal Dichtheitsprüfung

Abwasserkanäle erfüllen nicht nur die Funktion des Abtransportes verschiedenster Abwässer aus den Haushalten und Gewerbeeinrichtungen. Sie sorgen außerdem dafür, dass diese Abwässer nicht in den Boden und damit in das Grundwasser eindringen können. Diese umweltgerechte Funktion kann jedoch nur ein dichter Abwasserkanal erfüllen und deshalb schreibt der Gesetzgeber eine erste Dichtheitsprüfung an diesen Kanälen bis zum 31.12.2015 für alle Hauseigentümer vor. In Wasserschutzgebieten bestehen vorgezogene Fristen, die regional unterschiedlich sind. Zuständig für die Aufforderung, diesen Kanal-TÜV durchführen zu lassen, sind die Gemeinden.

Wo und wie erfolgt eine solche Dichtheitsprüfung

Ausgeführt werden darf sie nur von einem zugelassenen Sachverständigen, der bei jedem Auftrag seinen Sachkundenachweis vorlegen muss. In die Prüfung werden alle Abwasserkanäle einbezogen, die sich auf dem eigenen Grundstück bis zum Übergabeschacht befinden. Manche Gemeinden beziehen auch die Kanäle vom Übergabeschacht bis zum Sammler mit ein. Auf dem Grundstück bezieht sich die Prüfung auf alle ober- und unterirdisch verlegten Hausanschluss-Abwasserrohre einschließlich derer unter der Bodenplatte, jedoch nicht innerhalb des Hauses.

Vor der Dichtheitsprüfung ist es angeraten, alle Abwasserleitungen durch eine Fachfirma mittels Druckspülung reinigen zu lassen. Danach nimmt der Sachverständige seine Prüfung vor. Die Möglichkeiten dazu bestehen in einer Kamerafahrt, indem er eine Kanalkamera in den Kanal einsetzt, die alle Rohre, Verbindungen und Abzweige auf Lecks beleuchtet. Möglich ist aber auch eine Druckprüfung, bei der der Kanal an den Enden mit Gummimanschetten druckdicht verschlossen und mit Wasser befüllt wird. Befindet sich der Wasserverlust innerhalb der Toleranzgrenzen, ist der Kanal als dicht anzusehen.

Seit ihrer gesetzlichen Einführung ist die Prüfung bei sämtlichen Neubauten der Abwasserleitung, bei Änderungen, bei der Erstprüfung bis 31.12.2015 und danach in zwanzigjährigem Abstand erforderlich.

Was kostet diese Prüfung

Eigentlich sollte uns allen die umweltgerechte Abwasserentsorgung ein Grundbedürfnis sein. Dennoch laufen viele Kommunen, private Hausbesitzerverbände und Organisation gegen diese dogmatische Vorgehensweise Sturm. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen steht kurz davor, diese erste Frist bis 2026 zu verlängern. Hintergrund dazu sind die unverhältnismäßig hohen Kosten, die bereits bei einem Einfamilienhaus mit intaktem Kanal etwa 500 Euro betragen. Einige Gemeinden gehen sogar so weit, mit der Prüfung und eventuellen Kanalsanierung selbst angefragte Fachfirmen zu beauftragen und die Rechnungen an die Hausbesitzer weiterzuleiten. Der Verdacht der Bevorteilung bestimmter Firmen liegt nahe. Deshalb sollte jeder Hauseigentümer gegen diese Form der Beauflagung in Widerspruch gehen.